1) Einbau von Heizungsanlagen
Beim nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage, muss die Elektroinstallation in der ganzen Wohnung, den HEUTIGEN Vorschriften entsprechen. Lassen Sie Ihre Elektro-Anlage vor dem Einbau, durch einen Elektrofachmann überprüfen. 2) Achtung - Wasserleitung keine Erdung ! Ab 01.01.2001 ist die Wasserleitung für die Schutzerdung nicht mehr geeignet. Da die Wasserleitungsrohre von Metall auf Kunststoff ausgetauscht werden (Korrosionsschutz). Daher ist es unbedingt notwendig , auch ältere Wohnungen oder Einfamilienhäuser , durch die FI-Schutzschaltung nachzurüsten. 3) Vorschriften ändern sich ? Neue Vorschriften betreffen manchmal auch bestehende Elektro- Anlagen. Erkundigen Sie sich daher ca. alle 4 Jahre bei einem Elektro-Fachbetrieb ob Ihre Anlage noch SICHER ist. 4) FI-Schutzschalter-Prüftaste monatlich betätigen ? Ist das wirklich notwendig ? JA ! Die Hauptaufgabe des FI-Schutzschalters, ist es SIE vor einem Schaden zu bewahren. Ein funktionierenter FI-Schutzschalter mit einem Auslösestrom von 30mA, kann IHR LEBEN retten! 5) FI-Schutzschalter v. 100mA auf 30mA austauschen ? Nachdem der Zusatzschutz für Steckdosen in Hausinstallationen nunmehr vorgeschrieben ist, empfielt es sich dringend , alle Stromkreise im Badezimmer in den Zusatzschutz einzubeziehen, weil entsprechende Bedingungen in Zukunft zu erwarten sind. |
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